Dr. Christoph Möllers · Steuerberater · Schloßstraße 19 · 50321 Brühl
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Honorar |
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Im Beratungsgespräch zwischen Klient und Steuerberater ist die Frage nach den Steuerberatungskosten berechtigt,
aber nicht leicht zu beantworten.
Der Gesetzgeber hat eine Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) erlassen. Diese sieht vor:
Die Hilfeleistung des Steuerberaters kann bestehen in: Ferner können Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzbuchführung, der Lohnbuchführung, außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, betriebswirtschaftliche Ratschläge etc. abgerufen werden. Für den Zehntelsatz ist ein Rahmen von z.B. 1/10 - 6/10 für die Einkommensteuererklärung und von 1/20 - 12/20 für die Anlage N vorgegeben. Häufig kommt die Mittelgebühr zur Anwendung. Entscheidend sind u.a. die Bedeutung, der Umfang, der Schwierigkeitsgrad und der Arbeitsaufwand. Nachfolgend ein Auszug aus der am häufigsten anzuwendenden Beratungstabelle A:
Im Normalfall wird in der Gebührenrechnung des Steuerberaters angegeben:
Vier verschiedene Muster einer Gebührenrechnung finden Sie nachstehend: |
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© Dr.Christoph Möllers - Steuerberater |
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